Ich denke, dass wir "Universalität" als Begriff unterschiedlich auslegen. Du verstehst Universalität als ausnahmslose faktische Geltung, die bereits durch eine einzige Abweichung falsifiziert wäre. Ich verstehe den Begriff hier nicht empirisch, sondern als Geltungsanspruch, also normativ. Dass es historische oder kulturelle Abweichungen gibt, widerspricht diesem Anspruch nicht automatisch. Irrtum oder Nichtanerkennung heben rationale Begründbarkeit nicht auf.Immersion hat geschrieben: ↑Freitag 23. Januar 2026, 14:12Damit sind wir bei einem meiner ersten Beiträge dazu. Normen, die innerhalb einer Kultur Bestand haben (wobei man da noch hinterfragen kann, wie sie da überhaupt zustande gekomen sind), müssen nicht nur innerhalb dieser speziellen Kultur Bestand haben. Eine andere Kultur kann unabhängig von der ersten zur selben Norm gekommen sein. Auch beliebig viele weitere. Das bedeutet aber immer noch nicht, dass sie universell sind. Sobald es nur eine einzige Ausnahme davon gibt - oder jemals gab - richtet sich die Beweislast gegen die Universalität.freewaverX hat geschrieben: ↑Freitag 23. Januar 2026, 11:53 Da sind wir an sich schon nahe beieinander, ich meine keine objektive Moral im metaphysischen Sinn – in dem Punkt treffen wir uns.
Als Pragmatiker unterscheidest du wohl dennoch zwischen bloß geteilten Vorlieben und Regeln, die sich rational begründen und kritisieren lassen. Darauf will ich hinaus.
Dass Normen kulturell entstehen, bestreite ich nicht. Ich halte nur den Schluss für nicht zwingend, dass ihre Begründbarkeit deshalb auf diesen Rahmen begrenzt bleiben muss. Universalität meine ich hier lediglich als prinzipielle Überschreitbarkeit des Kontexts – nicht als garantierte Allgemeingültigkeit und ganz ohne "Metaphysik".![]()
Dann wird es gleich doppelt unangenehm:
Erstens muss dann erklärt werden, wie es zu dieser Abweichung von der postulierten Universalität kommen kann - und sie dabei gleichzeitig erhalten.
Und zweitens darf die Erklärung nicht selbstreferenziell sein. Sie darf keinerlei Zirkelschluss enthalten und außerdem in keinen Widerspruch zu jedem Fall stehen, in dem die Universalität scheinbar gilt.
Zur metaphysischen Komponente: die ist etwas, was aus einer Kultur heraus entsteht (und ggf. auf eine andere überspringt). Da wird die übergeordnete Instanz lediglich aus dem System selbst heraus postuliert. Das vertrittst Du nicht - Haken dran!
Eine Falle, auf die Du da ggf. zusteuerst, ist dies:
Normen können überspringen, Kulturen können sich auf etwas gemeinsames einigen. Allerdings haben wir es dann mit Kontamination oder Kolonialismus - oder Missionarismus - zu tun. Um universell zu sein, muss das Prinzip auch bereits vor dem Überspringen Bestand gehabt haben - wobei das dann aber die Frage aufwirft, ob es sich auf Kulturen beschränkt, wann eine Gesellschaft etwas hat, was man Kultur nennen kann - und warum es überhaupt darauf beschränkt sein sollte.
Aber auch wenn es mit der Universalität nicht klappt, bleibt immer noch die Intersubjektivität. Für den Hausgebrauch ist die völlig ausreichend.
Spätestens, wenn es speziesübergreifend oder gar interstellar wird, müssen wir da eh zurück ans Reißbrett.![]()
"Menschenrechte... Pah! Allein das Wort ist schon rassistisch!"
(Zitat sinngemäß - im Original ein Dialog)
Es mag nun lächerlich wirken - aber wie allgemeingültig etwas ist, zeigt sich immer erst dann, wenn man den Referenzrahmen um NOCH eine Stufe erweitert. Und sei es eine hypothetische (wobei wir die Erde hier nicht einmal verlassen müssten, um an Grenzen zu kommen).
Deshalb sehe ich auch keine Beweislast, jede Abweichung widerspruchsfrei erklären zu müssen. Eine Norm kann rational begründbar sein, ohne überall erkannt oder geteilt zu werden. Universalität meint hier prinzipielle Begründbarkeit jenseits des Entstehungskontexts, nicht lückenlose Faktizität.
Dein Verweis auf Intersubjektivität trifft den praktischen Prüfmodus, setzt aber implizit einen politischen Maßstab: Normative Geltung wird an faktische Akzeptanz und konfliktfreie Integration gebunden. Das ist relevant für Durchsetzung – weniger für Begründung.
Ich behaupte weder metaphysische noch faktische Universalität, sondern trenne bewusst zwischen normativem Anspruch und politischer Implementierung. Ich bestreite lediglich, dass normative Geltung logisch auf ihren kulturellen Ursprung begrenzt sein muss.
