Wanderfalke hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Dezember 2018, 23:49
Das grundsätzliche Problem bzw. die Konkurrenz diverser Grund- bzw. Persönlichkeitsrechte beim Thema "Schwangerschaftsabbrüche" erkenne ich auch und bin genauso ratlos bzw. froh, keine entsprechenden Gesetze entscheiden zu müssen. Glücklicherweise ist in diesem Thread das Thema aber nur, ob über die Möglichkeiten eines Abbruchs informiert werden darf oder diese Informationen als illegale Werbung bestraft werden.
Also eigentlich scheint mir der Eingangspost konkret die gesamte Gesetzeslage in Deutschland anzusprechen und bedient sich dafür der aktuellen Debatte um §219a.
Immerhin geht es ja um "Paragraphen" und nicht um einen "Paragraph" im Eingangspost.
Wanderfalke hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Dezember 2018, 23:49
@alle Heute nun hat das Bundeskabinett als Kompromiß im Streit um den §219a beschlossen, per Zusatz Ärzten und Krankenhäusern zukünftig erlauben zu wollen, über die Möglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Das Werbeverbot samt drastischen Strafen soll aber bestehen bleiben.
Ich persönlich sehe in diesem Vorschlag nur den Versuch der Augenwischerei: Was Information und was Werbung ist, wird nicht definiert, so daß auch zukünftig jedwede Form berechtigter und notwendiger Information juristisch sanktioniert werden kann.
Wanderfalke hat geschrieben: ↑Dienstag 11. Dezember 2018, 23:56
Weshalb dieses Gespräch aber nicht einfach der Gynäkologe durchführen und deshalb auch folgerichtig auf die Möglichkeiten hinweisen (das als "Werbung" zu betiteln ist einfach nur dreist!)
[…]
Werbung für Schwangerschaftsabbrüche muß sicher niemand machen. Und nach dem, was ich aus ärztlichen Kreisen weiß, ist es für die auch kein Vergnügen, mit diesen Eingriffen teilweise regelmäßig den Verhütungsersatz spielen zu müssen.
[…]
Daß man ihren behandelnden Ärzten verbietet, sie darüber zu informieren, daß (und wie) sie helfen können, ist einfach nur ein Skandal!
1. Der Paragraph 219a trägt lediglich den Titel "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Und wie man eigentlich im 219a Absatz 1 sehen kann, ist sehr wohl (wenn auch etwas schwammig) formuliert was darunter zu verstehen ist ("
seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise"). Man kann nun darüber streiten, ob der Vermögensvorteil bereits bei Absprachen beginnt und was nun konkret eine grob anstößige Weise sein soll; aber ich nehme an, im wesentlichen kann man sich unter Vermögensvorteil schon mindestens was vorstellen.
2. Wenn du die Bundestagsdebatte dazu verfolgt hast, warum gibst du dann nicht mal die im Plenarsaal vorgebrachten Argumente und Ansichten wieder, anstatt nur davon abweichend welche zu unterstellen. Gleich welche Gründe nämlich noch eine Rolle spielen könnten, die vorgebrachten Argumente lassen sich davon unabhängig betrachten; und wenn diese schlüssig, vertretbar und den anderen vorzuziehen sind scheint es mir unbegründet, eine schlechter begründete Regelung vorzuziehen.
3. Also, du unterstellst den Ärzten also selbst ein Interesse daran, ihren Patienten von dem Schwangerschaftsabbruch abzuraten, weil sie selber nicht gerne im Patienten herumfummeln oder es auch ethische bedenken gibt. Andererseits gibt es durchaus Ärzte die wenig Probleme damit haben für ihre Finanzen am Menschen herumzuschneiden.
Also gibt es die, die aus persönlichen Gründen ein Interesse daran haben nicht einen Abbruch zu empfehlen und die, die einen Mehrwert aus dem Abbruch ziehen können.
Und selbst wenn das nicht zutrifft, vermögen die Menschen es schnell und leicht den Ärzten zu unterstellen. Da scheint es durchaus sinnvoll für den Schutz der Ehre dieser Berufsgruppe die Beratung über einen Dritten laufen zu lassen, auf den beide Unterstellungen nicht angewendet werden können.
Und nein, ein Skandal ist das ganz sicher nicht, auch wenn es nicht ganz deinen moralischen Vorstellungen entspricht.
4. Scheint mir die Frage mehr als gerechtfertigt, ob dich wirklich das Gesetz an sich stört oder eher andere soziale Faktoren. Wäre die medizinische Versorgung in Deutschland wesentlich besser ausgebaut, so dass das Aufsuchen eines beratenden Arztes (der den Eingriff dann nicht vornehmen würde) kein Problem darstellen würde, würdest du dich dann auch noch so vehement dagegen aussprechen?
An sich scheint ja eigentlich die Tatsache, dass damit der Ruf von den behandelnden Ärzten gegen vermeidliche Unterstellungen geschützt wird, durchaus Anklang bei dir zu finden (oder täusche ich mich da)?
5. Die Aufgaben der Beratungsstellen ist in Paragraph 2 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/__2.html
Obwohl Ärzte nun durchaus über die technische Seite informieren können, bezweifle ich, dass sie den Großteil der anderen Aufgaben dieser Stellen übernehmen könnten.
Zum einen fehlen ihnen in vielen Fällen die nötigen Verbindungen sowie rechtlichen Kenntnisse und zum anderen fehlt ihnen auch die nötige Zeit; die meisten Patienten werden ja heutzutage in 5min wieder abgewimmelt, da Beratungsgespräche kaum wirtschaftlich rentabel sind und noch andere Patienten warten.
Und wenn wir mal ehrlich sind fehlt Frauen, die von einer plötzlichen Schwangerschaft überrascht werden doch vor allem oftmals eines: Beistand und mögliche Optionen!
(Und das ist nun mal nicht dadurch gegeben, dass man der Frau in ein paar Minuten sagt, was gesundheitlich passieren könnte, wenn man den heranwachsenden Zellklumpen entfernt oder eben nicht entfernt.)
Wanderfalke hat geschrieben: ↑Dienstag 11. Dezember 2018, 23:56
Es geht also im Grunde genommen nicht um das Wohl der betroffenen Frauen, erst recht nicht um mögliche Rechte des werdenden Kindes, sondern schlicht um die Machtfrage zwischen den C-Parteien und ihrer Konkurrenz.
Also, glaubst du das wirklich?
Das hat absolut nichts mit einer Machtfrage zu tun.
Lediglich mit der Grundlegenden Frage, wie das Zusammenleben zwischen Menschen geregelt und gestaltet werden soll.
Machtfragen sind Fragen, die den Zugang, die Verteilung und Ausübung von Macht betreffen. Wenn der Paragraph 219a eine Machtfrage wäre, wäre der Begriff vollkommen sinnentleert, weil dann jede kleine Gesetzesänderung bereits eine Machtfrage wäre.
Und kommt mir jetzt bitte nicht mit "aber es geht doch um den Zugang der Kirche zur Macht über Frauen …", die C-Parteien haben bis auf das C (und ein paar Moralvorstellungen vlt.) kaum mehr Gemeinsamkeiten mit der Kirche.
Grauer Wolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Dezember 2018, 21:17
Und vor allem: Was geht den Staat das alles an? Ist das nicht eine reine Privatsache der Betroffenen?
Ich glaube nicht, daß man auf die hier aufgeworfenen Fragen eine allgemeingültige Antwort finden kann. Jeder Fall liegt anders. So überzeugend das formaljuristische Argument auch klingen mag, daß jeder Mensch ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat, so heikel finde ich es, eine ebenso eindeutige Definition zu finden, was denn genau ein Mensch sei.
Der Staat regelt das gewaltfreie gesellschaftliche Zusammenleben über Gesetze (und Verwaltungsorgane).
Überall, wo sich zwei Menschen treffen, sind sie bereits in einem rechtlichen Rahmen. Den auch, wenn es gar nicht deine Absicht wäre, so darfst du dennoch nicht den anderen Totschlagen, Beleidigen, etc. ohne damit gegen das Recht zu verstoßen. Es gibt also kaum eine klare Trennung zwischen dem Gesellschaftlichen/Staatlichen/Rechtlichen und dem Privaten.
Im übrigen wird das auch unter dem Punkt Biopolitik zusammengefasst.
Das ist eine, teilweise recht eklige, neuere Form der Politik, welche sich seit der Aufklärung langsam entwickelt hat.
Sie stellt das Wohl des Menschen, dessen körperliche Unversehrtheit und Gesundheit in den Vordergrund; auch gegen dessen eigene Interessen.
Das eigentlich perverse daran ist, dass sie dadurch ein Tabu bricht über die Einmischung des Staates in die privaten Angelegenheiten, das man in solch einer Form eigentlich nur in totalitären Regimen findet.
Nähere Infos dazu unter:
https://gender-glossar.de/glossar/item/51-biopolitik
http://www.bpb.de/apuz/28284/biopolitik
Grauer Wolf hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Dezember 2018, 21:17
Die jetzige Regelung, daß jeder künstliche Schwangerschaftsabbruch eine Straftat ist, unter gewissen Umständen (nach Beratung, bis zur 12. Woche) jedoch straflos bleibt, ist einfach nur absurder Schwachfug.
Eigentlich ist es mit Nichten unsinnig.
Ich werde mal aus Kants Metaphysik der Sitten zitieren, um dies zu verdeutlichen:
Das Notrecht
(ius necessitatis)
Dieses vermeinte Recht soll eine Befugnis sein, im Fall der Gefahr des Verlusts meines eigenen Lebens, einem anderen, der mir nichts zu Leide tat, das Leben zu nehmen. Es fällt in die Augen, daß hierin ein Widerspruch der Rechtslehre mit sich selbst enthalten sein müsse – denn es ist hier nicht von einem ungerechten Angreifer auf mein Leben, dem ich durch Beraubung des seinen zuvorkomme (ius inculpatae tutelae), die Rede, wo die Anempfehlung der Mäßigung (moderamen) nicht einmal zum Recht, sondern nur zur Ethik gehört, sondern von einer erlaubten Gewalttätigkeit gegen den, der keine gegen mich ausübte.
Es ist klar: daß diese Behauptung nicht objektiv, nach dem, was ein Gesetz vorschreiben, sondern bloß subjektiv, wie vor Gericht die Sentenz gefällt werden würde, zu verstehen sei. Es kann nämlich kein Strafgesetz geben, welches demjenigen den Tod zuerkennte, der im Schiffbruche, mit einem andern in gleicher Lebensgefahr schwebend, diesen von dem Brette, worauf er sich gerettet hat, wegstieße, um sich selbst zu retten. Denn die durchs Gesetz angedrohete Strafe könnte doch nicht größer sein, als die des Verlusts des Lebens des ersteren. Nun kann ein solches Strafgesetz die beabsichtigte Wirkung gar nicht haben; denn die Bedrohung mit einem Übel, was noch ungewiß ist (dem Tode durch den richterlichen Ausspruch), kann die Furcht vor dem Übel, was gewiß ist (nämlich dem Ersaufen), nicht überwiegen. Also ist die Tat der gewalttätigen Selbsterhaltung nicht etwa als unsträflich (inculpabile), sondern nur als unstrafbar (inpunibile) zu beurteilen und diese subjektive Straflosigkeit wird, durch eine wunderliche Verwechselung, von den Rechtslehrern für eine objektive (Gesetzmäßigkeit) gehalten.
Der Sinnspruch des Notrechts heißt: »Not hat kein Gebot (necessitas non habet legem)«; und gleichwohl kann es keine Not geben, welche, was unrecht ist, gesetzmäßig machte.
Man sieht: daß in beiden Rechtsbeurteilungen (nach dem Billigkeits- und dem Notrechte) die Doppelsinnigkeit (aequivocatio) aus der Verwechselung der objektiven mit den subjektiven Gründen der Rechtsausübung (vor der Vernunft und vor einem Gericht) entspringt, da dann, was jemand für sich selbst mit gutem Grunde für Recht erkennt, vor einem Gerichtshofe nicht Bestätigung finden, und, was er selbst an sich als unrecht beurteilen muß, von eben demselben Nachsicht erlangen kann; weil der Begriff des Rechts in diesen zwei Fällen nicht in einerlei Bedeutung ist genommen worden.
(Die Unterstreichungen sind eine Hervorhebung für diesen Beitrag)
Obwohl das Beispiel Kants nun ein anderes als unser vorliegender Fall ist, besitzt er dennoch ein paar elementare Gemeinsamkeiten.
In beiden Fällen wird ein lebender Zellklumpen - verstehe man darunter nun einen Menschen, werdenden Menschen, etwas Tierähnliches oder nur lebende Zellen - getötet.
Dies geschieht ohne dass das heranwachsende Leben einen tätigen Angriff auf das Leben der Frau tätigt.
Bedenken wir nun, dass die Grenzen, ab wann wir diesen Zellklumpen als Menschen betrachten, mehr als strittig sind.
An sich wird mit einer Abtreibung also ein potenzieller Mensch getötet, ohne das dieser etwas dafür getan hat.
Menschen zu töten (wir erinnern uns, es ist nicht ganz klar ab wann wir einen solchen Klumpen als Menschen betiteln können) ist in einem rechtlichen Normensystem, welches das menschliche Leben mehr als alles andere ehrt, absolut unrechtmäßig.
Nun kann etwas, dass gegen das Recht (und gegen die vorherrschende Moral) verstößt niemals Gesetz werden.
Demnach kann die Tötung eines potenziellen Menschen in einem solchen Rechtssystem niemals geltendes Recht werden.
Jedoch aufgrund der Problematik, dass wir es hier nur mit einem potentiellen Menschen zu tun haben, die Aufgetretene Schwangerschaft als eine Notsituation angesehen werden kann und die Selbstbestimmungsrechte der Frau tangiert werden, erkennt der Gesetzgeber in einem bestimmten Zeitfenster dies als eine dem Notrecht ähnliche Situation an und verzichtet auf die Strafe.
Da die Strafe (bzw. die Möglichkeit des Zwanges) jedoch elementar für das Recht ist, ist die Aussetzung einer Strafe für die gewöhnliche Frau faktisch eine Erlaubnis.
Demnach ist die geltende Regelung also absolut kein absurder Schwachfug.
(Gleichsam wird ersichtlich, warum der Frau in so vielen Fällen eine Straffreiheit gegeben wird, während dies auf andere an der Abtreibung Beteiligten oft nicht zutrifft.)
Wanderfalke hat geschrieben: ↑Donnerstag 13. Dezember 2018, 23:49
Was mir außerdem noch aufgefallen ist: Während die Information zu Schwangerschaftsabbrüchen gesetzlich tabuisiert wird, scheint das Gegenteil regelrecht erwünscht: Im Zentrum Magdeburgs prangt an der Fassade eines großen Geschäftshauses, deutlich sichtbar für jeden Vorbeifahrenden auf der vielbefahrenen Durchgangsverkehrsstraße, der Schriftzug "Kinderwunsch-Zentrum Magdeburg": Wie der Name unschwer verrät, kann man sich dort zu diversen medizinischen Möglichkeiten, eine künstliche Schwangerschaft herbeizuführen, beraten und entsprechende Eingriffe vornehmen lassen.
Die Gynäkologin meiner Partnerin hat ihre Praxis im selben Komplex: Von außen weist nur ein winziges Messingschild an der Tür darauf hin.
Und Kirchen werben mit Tafeln und Schriftzügen wo irgendwas mit Jesus drauf steht, Coca Cola mit ihrer alljährlichen Weihnachtswerbung und Kaufhäuser in der Vorschau zu Kinofilmen und im Radio. Jeder kann, solange die rechtlichen Vorschriften nichts anderes bestimmen, seine Meinung oder Werbung frei in die Welt hinausposaunen.
Wenn ich mir die Seiten von einigen Kinderwunschzentren so ansehe, sind das auch scheinbar alles Gemeinschaftspraxen von Ärzten. So erläutere er bitte genauer, von wem "das Gegenteil regelrecht erwünscht" wird. Momentan scheint es mir nämlich gerade so, dass du dem Gesetzgeber etwas unterstellen willst, das von privaten Arztpraxen aufgrund eines Vermögensvorteils getan wird.
CharlotteSchlotter hat geschrieben: ↑Freitag 14. Dezember 2018, 21:02
Bei der DIskussion über Schwangerschaftsabbrüche wird implizit angenommen, dass es immer besser ist, wenn das werdende Leben auf die Welt kommt. Aber es gibt auch Menschen, die lieber nie geboren worden werden, die ein schlimmes Leben führen, leiden etc. Natürlich weiß man das nie vorher und das Argument, dass ein Fötus nicht die Chance hat, diese Entscheidung selber zu treffen, bleibt natürlich zu recht.
Letztendlich kann man ja von zwei Perspektiven aus argumentieren: Aus Sicht der Frau, die über ihren Körper bestimmt.
Und aus Sicht des Kindes, das keine Wahl hat. Aber die Wahl, ob es hätte geboren werden wollen, wird ihm ja auch nicht gelassen.
Nunja, es ist erstens zu diesem Zeitpunkt noch kein Rechtssubjekt und zweitens nicht befähigt (Aufgrund fehlendem Selbstbewusstsein) eine solche Entscheidung zu treffen.
Ich schrieb oben bereits etwas über Biopolitik und erspare mir das hier zu wiederholen.
Gleichsam scheint es aber auch nicht sinnvoll ein Wesen diesbezüglich zu fragen, das seine Meinung dazu im Laufe seines Lebens wahrscheinlich x mal ändern wird
Interessanter scheint mir hier auch die konservative Annahme, dass ein Bevölkerungswachstum stets wünschenswert ist.
Hat sich diese Annahme in der bisherigen Menschheitsgeschichte zwar lange Zeit für unsere Spezies als richtig erwiesen, steht sie doch spätestens seit dem letzten Jahrhundert stark in Frage.
Soiled hat geschrieben: ↑Samstag 15. Dezember 2018, 14:33
Vielleicht ist es jedoch auch eine Folge, daß die meisten Frauen hier in Europa hormonell verhüten.
Wenn man sich ältere Fotos und Gemälde von europäischen Frauen anschaut sehen die doch keinen Deut anders aus als heutige Frauen, obwohl sie ganz sicher nicht hormonell verhütet haben. Und Frauen afrikanischer Herkunft wird ja auch gern vorgeworfen, dass sie zu "unweiblich" aussehen würden, selbst wenn da weniger hormonell verhütet wird als hier. Ich glaub Deine Hypothese ist da eher wackelig.
Ich glaube, deine Gegenthese steht auch auf recht wackeligen Beinen, bedenkt man, dass damals noch ganz andere Schönheitsideale gegolten haben und ein passendes Vergleichskriterium fehlt.
Aber allgemein scheint mir die Diskussion, welche Frauen schöner/weiblicher aussehen nicht sehr zielführend.
@Soiled & @Wanderfalke
Ich glaube auch, dass bei einer ausgetragenen Schwangerschaft das (mindestens physische Risiko) wesentlich höher ist. Es ist nun mal ein Unterschied, ob man einen Zellklumpen aus 100 oder 1000 (oder wie viel auch immer) Zellen aus dem Körper entfernen muss oder ein vollständig entwickeltes Baby (im Ganzen). Meines Erachtens sterben im Falle einer Schwangerschaft die meisten Frauen auch bei der Geburt (Welche im Falle eines Kaiserschnitts übrigens auch durch einen medizinischen Eingriff stattfindet.) (andere Todesursachen, die unabhängig von der Schwangerschaft sind mal ausgenommen). Wenn ihr euch in dieser Frage also weiter streiten wollt, wie wäre es denn dann mit ordentlichen Argumenten und/oder Statistiken?
Ich glaube, das Ganze wirkt nun ein wenig so, als wenn ich mich absolut für die bestehende Regelung aussprechen würde. Um das jedoch zu klären: Das täuscht.
Durchaus hat die aktuelle Gesetzeslage diesbezüglich noch einige Punkte, welche man verbessern kann.
Jedoch unabhängig davon stellt die aktuelle Gesetzeslage durchaus einen vernünftigen Kompromiss aus moralischer und rechtlicher Sicht dar.