1. Die Holding-Realität vs. das Friseurin-Beispiel:
Du pochst auf Rechtsformneutralität, ignorierst aber die massive Privilegierung von Kapitalgesellschaften durch Steuerstundung. Ein Paketbote oder ein Angestellter muss sein Einkommen sofort versteuern. Ein Kapitalanleger kann Gewinne in einer Holding parken, wo sie (dank § 8b KStG) nahezu steuerfrei (ca. 1,5 % effektive Last) reinvestiert werden können. Die von dir zitierten 48,3 % fallen erst an, wenn man sich alles privat auszahlen lässt – was Großvermögen zur Steueroptimierung schlicht vermeiden oder über Jahrzehnte strecken. Diese Option hat kein Arbeitnehmer.
2. Der ‚Äpfel-mit-Birnen‘-Vergleich bei der Abgabenlast:
Wenn du behauptest, 48,3 % lägen weit über der Besteuerung von 90 % der Arbeitnehmer, unterschlägst du die Sozialabgaben. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer trägt 2026 eine Gesamtbelastung aus Steuern und Sozialversicherung, die oft an die 50 % des Arbeitgeberbruttos heranreicht – ohne dabei die Haftungsbeschränkung einer GmbH oder die Gestaltungsmöglichkeiten eines Investors zu genießen. Der Arbeitnehmer zahlt für das soziale Netz, während Kapitalerträge von Sozialabgaben komplett befreit sind.
3. Regulierung als ‚Strohmann‘?
Dass du den Verweis auf den automatischen Informationsaustausch (AIA) als Strohmann abtust, ist schwach. Es ist die technische Realität, die das Schreckgespenst der ‚Kapitalflucht in die Schweiz‘ weitgehend entzaubert hat. Wer heute noch mit der Flucht des Kapitals droht, um Gerechtigkeitsdebatten zu unterbinden, nutzt eine Argumentation aus den 90ern.
Es geht nicht darum, die Rechtsformneutralität abzuschaffen, sondern anzuerkennen, dass das aktuelle System die Akkumulation von Kapital massiv bevorzugt, während die Mittelschicht über die Lohnsteuer und Sozialabgaben die Hauptlast trägt. Die ‚Hilfsgröße‘ Abgeltungsteuer ist de facto ein Privileg für diejenigen, deren Einkommen hoch genug ist, um nicht auf Arbeit angewiesen zu sein. Dass du zugegebenermaßen zynische Reaktion einfach nur als ‚unwürdigen Anfall‘ bezeichnest, ändert nichts an der statistischen Realität der Vermögenskonzentration in Deutschland.
Jau, bei einer theoretischen Rechnung zur möglichen Finanzierbarkeit eines BGEs (was mal das eigentliche Thema war). Äpfel und Birnen... wieder mal.
In der Tat nimmt das Ausmaße an, die mit dem ursprünglichen Thema (BGE) schon lange nichts mehr zu tun haben. Es ist mühselig, gegen ein Weltbild zu argumentieren, das die 1,5 % Steuerlast großer Holdings hinter der Besteuerung von GbRs oder dem Schicksal von selbstständigen Paketboten versteckt, um den Status Quo zu retten. - Auch wenn diese Beispiele für die tatsächliche Vermögenskonzentration kaum eine Rolle spielen. Wer die Privilegierung von Kapital derart kreativ schönrechnet und Gerechtigkeitsfragen damit abtut, bei dem vergeht mir ohnehin die Lust am diskutieren. Da spare ich mir doch lieber die Zeit für sinnvollere Diskussionen als dieses neoliberale Lehrbuch-Rezitieren.
