blacksister´s ghost hat geschrieben: ↑Samstag 1. Dezember 2018, 09:39
Was den Punkt "das Gesundheitssystem is ja nich in der Pflicht, Organe zu verwerten" betrifft, muß ich aber sagen, find ich das ganze ziemlich Widersprüchlich. Auf der einen Seite wird kritisiert, dass es zu wenig Organspender gibt, auf der anderen Seite stehen die Krankenhäuser aber auch nich in der Pflicht Organe zu entnehmen. (dass mir der Aufwand für das ganze bewusst is, schrieb ich ja schon weiter oben, brauch mir daher also auch nich als Argument gebracht werden
)
Naja, wenn deine Organe halt nicht entnommen und anderen Menschen eingepflanzt werden - aus welchen Gründen auch immer - können deine Angehörigen deswegen halt nicht das Krankenhaus verklagen. Ist doch eigentlich (rechtlich) ganz sinnvoll. Moralisch sind sie dazu natürlich irgendwie in der Pflicht, wenn möglich
Soiled hat geschrieben: ↑Samstag 1. Dezember 2018, 10:07
Und in Ö haben sie ja eh seit den 70ern die Widerspruchsregelung. Entweder tut man seinen Widerspruch zu den Ausweispapieren oder, wenn man ganz sicher gehen will, lässt sich in eine Datenbank eintragen. Bei Kindern machen das dann halt die Eltern, ab 14 kann man es selber tun. Dadurch haben sie deutlich kürzere Wartefristen als in D und (ich hab extra nachgeschaut) auch keine Skandale, weil die Verzweiflung der Patienten nicht so groß ist.
Bleiben dann ab 14/16/18 die Entscheidungen der Eltern bis zu einer neuen Willenserklärung der Person, die sie betreffen, bestehen oder werden die dann i wann resettet und man muss die Entscheidung noch mal selbst treffen (oder eben nicht)? Die Frage stelle ich mir durchaus nicht uninteressant vor, da ich mir vorstellen kann, dass viele Eltern (sofern ihnen das nicht egal ist oder sie diesen Gedanken des Todes ihres Kindes noch nie hatten) der Organspende wahrscheinlich widersprechen würden.
Evanahhan hat geschrieben: ↑Samstag 1. Dezember 2018, 23:21
Das ist ja gerade der Punkt - wenn klar wäre, dass die Organentnahme NACH meinem Tod durchgeführt wird, wäre es mir egal. Die Organentnahme wird aber bei einem Sterbenden durchgeführt. Auch wenn das Sterben unausweichlich ist, aber hirntot ist noch nicht vollständig tot. Der Körper wird für die Entnahme künstlich am Leben gehalten. Da kann man jetzt darauf vertrauen, dass man eh nichts mehr spürt, aber das sehe ich eher als begründete Theorie und nicht als unumstößliche Wahrheit an.
Wird der Hirntod festgestellt, zählt man offiziell als Tod und der Totenschein wird einem ausgestellt. Heißt, man ist zu diesem Zeitpunkt bereits weder rechtsfähig noch mündig.
Durchaus kann es sein, dass, aller medizinischen Wissenschaft zum trotz, noch irgendetwas spürbar wäre. Jedoch, wie du bereits gesagt hast, ist die gegenteilige Annahme durchaus begründet und glaubhafter. Wer dennoch vor so etwas Angst hat kann im Falle der Widerspruchsregelung ja problemlos widersprechen. Das der restliche Körper künstlich am Leben gehalten wird und gegebenenfalls noch nen paar reflexartige Zuckungen macht, wie ein Huhn, dem man den Kopf abgeschlagen hat, widerlegt das Wohl kaum. Tote (funktionsunfähige) Organe sind für Transplantationen nun mal wesentlich ungeeignet - außer vlt. für Frankensteins Monster.
Zum anderen macht allein diese Debatte darüber die ganze Thematik wieder themenrelevant für die wissenschaftliche Forschung. Und wer weiß, vlt. finden die ja sogar noch was neues heraus und blacksister muss nicht qualvoll spüren, wie ihr die Organe entnommen werden (obwohl es wie gesagt sehr unwahrscheinlich ist, dass man da wirklich noch was mitbekommt). Und du willst ja wohl nicht ernsthaft gegen den wissenschaftlichen Fortschritt sein, der für viele Organspender so positive Folgen haben könnte?
Evanahhan hat geschrieben: ↑Samstag 1. Dezember 2018, 23:21
Viele Menschen werden auch einfach emotional oder intellektuell überfordert sein, eine Entscheidung zu treffen. Oder die "Aufklärung" läuft wie bisher auch nur in die Richtung PRO Organspende. Sich nicht entscheiden zu können, darf keine Legitimation für einen solchen Eingriff in das Sterben eines Menschen darstellen.
Also wie bereits erwähnt, sehe ich das nun nicht als Argument an.
Zum einen stellt es eine angenommene Entmündigung der Menschen dar und zum anderen, wer halt wirklich wie ein Tier nicht mündig ist, kann ja auch wie ein Tier verarbeitet werden. Leben tun die meisten Menschen ja eh schon wie Maschinen.
Evanahhan hat geschrieben: ↑Sonntag 2. Dezember 2018, 13:15
Ich finde einfach, dass fehlende Befassung mit dem Thema nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden sollte, das empfinde ich als übergriffig.
https://de.wiktionary.org/wiki/übergriffig
https://www.duden.de/rechtschreibung/Uebergriff
übergriffig:
- Übergriffe in die Rechte, den Bereich, die Angelegenheiten und insbesondere in die sexuelle Selbstbestimmung anderer verübend
- unrechtmäßiger Eingriff in die Angelegenheiten, den Bereich o. Ä. eines anderen
Also, man verletzt damit weder die Rechte (da man nach dem Tod keine Rechtsfähigkeit mehr besitzt), noch die Selbstbestimmung (die hat ein Körper ohne Bewusstsein halt absolut nicht) oder tut etwas unrechtmäßiges (da es dann ja allgemein rechtmäßiges Gesetz wäre, falls das umgesetzt wird).
Soiled hat geschrieben: ↑Sonntag 2. Dezember 2018, 10:07
Naja, Leute dürfen doch sogar wählen gehen, ohne vorher einen Intelligenztest gemacht zu haben.
NoelWilliamMoelders hat geschrieben: ↑Sonntag 2. Dezember 2018, 20:42
Gehören die Organe von Einwanderern auch automatisch Deutschland oder gelten dafür Sonderregelungen ?
Eigentlich schlimm, dass ich so einer unsinnigen Frage eines Trolles irgendwie Aufmerksamkeit oder die Ehrerbietung einer Antwort erbringe.
1.) Die gehören nicht automatisch irgendwem!
2.) Gesetze sind allgemein gehalten! Also ja, auch bei denen würden im Falle der Widerspruchslösung, wenn sie zu ihren Lebzeiten keinen Widerspruch eingelegt haben und günstig im Bundesgebiet sterben, die Organe dem Allgemeinwohl zu gute kommen. Es sei den es wird die Regel, dass nach dem Tod die Verwandtschaft nochmal ein spezielles Recht hat das zu entscheiden (was auch allgemein wäre!), umgesetzt; in diesem Falle könnten diese auch noch widersprechen.
Wenn es denn eine Sonderregelung geben könnte, wäre dies der Fall entweder bei Fällen besonderen staatlichen Interesses oder bei Mitgliedschaft in bestimmten Religionen (wobei ich hoffe, dass man säkularisiert genug denken würde um bestimmte Religionszugehörigkeiten (z.B. Judentum) nicht automatisch als Sonderfall zu behandeln).
Soiled hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Dezember 2018, 05:58
Fanchen hat geschrieben: ↑Dienstag 4. Dezember 2018, 00:46
Die Argumentation erfolgt hier rein auf Gefühlsebene, ohne Absicht, tatsächlich zur Wahrheit zur führen.
Steht ja gleich am Anfang, dass "es die Aufgabe von uns Müttern wäre, das Gefühl wieder mit dem Akt der Organentnahme zu verbinden, damit der Mensch eine Chance hat zu begreifen."
Ich persönlich find ja auch, dass Gefühle eher hinderlich sind, wenn man etwas tatsächlich begreifen will. Aber viele tun das eben nicht.
Bei der ganzen negativen Kritik bezüglich dieses Links mach ich mir mal nicht die Mühe, mir den erst anzusehen. Dennoch würde ich auf deine obigen Aussage folgendes erwidern: Ich finde, das Gefühle mitunter unentbehrlich sind, um etwas vollständig zu begreifen. Aber das liegt halt daran, dass jenes, was wir objektive Wirklichkeit nennen noch durch die Betrachtung unserer subjektiven Welt-Mensch-Beziehung ergänzen müssen, um es in Gänze begreifen zu können (man darf sich hier ruhig an Marys Zimmer erinnern).
Ich erdreiste mich mal zu erinnern, dass neben der Widerspruchslösung in der Bundestagsdebatte einige noch für andere Lösungen plädiert haben. Vielleicht wäre es sinnvoll, auch mal über diese zu sprechen