Graphiel hat geschrieben: ↑Montag 12. Januar 2026, 17:47
Das ist jetzt nicht dein Ernst oder? In den 1990ern und frühen 2000ern gab es erhebliche Vermögensverlagerungen nach Luxemburg und in die Schweiz – das ist soweit korrekt. Entscheidend ist aber die Ursache: Es ging dabei überwiegend um unversteuertes Vermögen, Bankgeheimnis-Strukturen und steuerliche Arbitrage, nicht um legale Reaktionen auf zu hohe Steuersätze.
… Das spricht eher dafür, dass Regulierung wirkt – nicht dagegen.
Die Zuordnung der Gesamtsumme zu Einzelursachen ist tatsächlich nicht möglich - aber die Behauptung, alles läge an einer Ursache ist ebensowenig haltbar wie das Gegenteil. Und das mit der Regulierung ist ein Strohmann.
Was denn? Hast du etwa Herrn Münteferings berühmtes Zitat "Sozial ist, was Arbeit schafft" vergessen? Damit machst du dann doch was total soziales.
Das magst Du lustig finden - aber eben der Gedanke dahinter ist einer der Hauptgründe, aus denen ich meinen Job mache.
Was etliche Kollegen aus anderen Teams nicht davon abhält ständig zu versichern, sich eher im Treppenhaus zu erhängen als diesen Job zu machen. Dass ich mit der Komplexität gut zurecht komme und es alles in allem MIR sogar Spaß macht, heißt aber noch lange nicht, dass ich auf die Nachtschichten aufgrund solcher Protektionismusexzesse nicht sehr gut verzichten kann.
…Kapitalerträge werden in Deutschland für gewöhnlich weiterhin mit der Abgeltungsteuer von ca. 25 % (plus Soli/Kirchensteuer) belegt, während ein Arbeitnehmer den Spitzensteuersatz (ca. 42 %) bereits bei einem Einkommen, das weit unter den Summen liegt, die im Kapitalbereich üblich sind.
Ich vermute, das Bild, das ich mit diesem Abschnitt von Dir habe, ist ganz sicher GANZ anders als das, welches Du damit eigentlich vermitteln wolltest.
Wenn dieser unwürdige Anfall vorüber ist, lies gerne weiter.
Ich habe bereits erklärt, dass die 25% (plus Soli) nur der für Anleger sichtbare Teil ist und dass die effektive Belastung deutlich höher ist. Du hast eine bewusst selektive Sicht, bei der ausgeblendet wird, dass der Unternehmensgewinn in zwei Stufen besteuert wird. Ich gehe davon aus, dass Du Dir Deines Fehlers bewusst bist, aber trotzdem am populären, bequem unvollständigen Bild festhältst, weil es Dir dienlich ist.
Ersetze einen Aktionär durch einen Gesellschafter einer GbR - und der Gewinn wird nicht gesplittet, sondern in einem Betrag versteuert. Damit hast Du dasselbe Besteuerungsobjekt.
Erklär mir, warum Unternehmensgewinne abhängig von der Rechtsform massiv unterschiedlich besteuert werden sollten.
Der Gesellschafter triggert Dich auch? Dann nimm den „selbstständigen“ Paketboten als Extrembeispiel - oder irgend etwas dazwischen. Nimm eine Friseurin.
Gewinnausschüttung an die Inhaber.
Rechtsformneutralität ist ein fundamentaler Grundsatz zum Schutz vor Wettbewerbsverzerrung
Nur auf die Dividende zu schauen ist unehrlich. Addiere die Gewinnsteuern drauf, und es stimmt wieder - dann sind es eben keine 25% +5,5% sondern in Summe … nein, keine 60% …Richtiger wären 48,3%
Deine komplette Argumentation läuft ins Leere. Komplett.
48,3% liegt WEIT über der Besteuerung von 90% der Arbeitnehmer.
Die Steuern auf Dividenden sind eine Hilfsgröße, um die Besteuerung der Zahlungsströme in In- und Ausland sowie zwischen Unternehmen trennen zu können.
Wo habe ich denn geschrieben, dass ich mir pauschal Bürokratieabbau wünsche? Verwechselst du mich da?
Nicht pauschal. Aber im Kontext der Verwaltungskosten für Sozialausgaben war das für Dich noch ein erhebliches Einsparpotenzial.
Das hier nimmt schon wieder extreme Ausmaße an.