aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung (allgemeine Meinungen dazu und im Vergleich zu Suizid)
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
Die einzig wahre Freiheit, die der Mensch hat, ist seinem Leben ein vorzeitiges Ende zu setzen.
Ich fände es besser, wenn jedermann und jedefrau ganz egal aus welchen Gründen freien Zugang zu professioneller Sterbehilfe und -beratung hätte. Das erscheint mir deutlich humaner, als wenn sich die Leute irgendwo selbst aufknüpfen oder vor den Zug schmeißen müssen -- sofern sie es denn überhaupt noch schaffen.
Das Problem ist halt wie immer und überall: Wie kann man sicher stellen, daß die Leute aus freiem Willen sterben möchten und sich die Sache bestens überlegt haben? So ein Freitod läßt sich nicht rückgängig machen.
Ich fände es besser, wenn jedermann und jedefrau ganz egal aus welchen Gründen freien Zugang zu professioneller Sterbehilfe und -beratung hätte. Das erscheint mir deutlich humaner, als wenn sich die Leute irgendwo selbst aufknüpfen oder vor den Zug schmeißen müssen -- sofern sie es denn überhaupt noch schaffen.
Das Problem ist halt wie immer und überall: Wie kann man sicher stellen, daß die Leute aus freiem Willen sterben möchten und sich die Sache bestens überlegt haben? So ein Freitod läßt sich nicht rückgängig machen.
Man soll Leuten nicht Boshaftigkeit unterstellen,
wenn man ihr Verhalten genau so gut durch Dummheit erklären kann.
(Hanlon's Razor)
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
Da würde ich ehrlich gesagt noch viel früher ansetzen. Beispielsweise bei der Frage ab wann überhaupt von einem freien Willen gesprochen werden kann.Grauer Wolf hat geschrieben: ↑Mittwoch 5. Juni 2019, 14:16 Das Problem ist halt wie immer und überall: Wie kann man sicher stellen, daß die Leute aus freiem Willen sterben möchten und sich die Sache bestens überlegt haben? So ein Freitod läßt sich nicht rückgängig machen.
Ein simples Beispiel: Ist es freier Wille, wenn ich aus einer Krankheit heraus den Wunsch nach Selbsttötung äußere, obwohl dieser nach einer passenden Behandlung bzw Medikation gar nicht mehr da wäre? Spricht dann wirklich ein wie auch immer geartete freier Wille, oder spricht dann die Erkrankung aus mir? Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen sollte man da extrem vorsichtig sein. Viele davon sind schließlich gut behandelbar (Ausnahmen gibt es natürlich immer)
Oder nimm mal Demenz: Heute, bei klarem Verstand äußere ich den Wunsch friedlich aus dem Leben zu scheiden, sobald ich völlig tüddelig werde und meine Familie nicht mehr erkenne. Doch was, wenn der Zeitpunkt dann gekommen ist? Bin ich dann immer noch der Ansicht oder würde ich mich - was wahrscheinlicher ist - an meinem Leben klammern und mich zur Wehr setzen? Was gilt dann?
Generell bin auch ich dafür die Sterbehilfe noch mehr zu entkriminalisieren, allerdings verstehe ich auch gut, mit welchen Problemen wir bei dem Thema nach wie vor konfrontiert werden. Ganz so einfach ist das halt nicht.
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
Warum jemand den Wunsch haben könnte? Zum Beispiel weil der Weg zur Heilung mit vielen körperlichen und mentalen Kraftanstrengung verbunden sein kann. Beispielsweise bei der Krebsbehandlung. Krebs ist (auch wenn es noch viel zu oft tödlich verläuft) kein automatisches Todesurteil. Die Behandlung, besonders die Chemotherapie, ist aber kein Zuckerschlecken und sowohl körperlich, als auch psychisch eine Herausforderung an den Patienten. Außerdem kann die Chance auf Heilung je nach Krebsart unterschiedlich aussehen.blacksister´s ghost hat geschrieben: ↑Donnerstag 6. Juni 2019, 17:32 Gegenfrage....warum sollte jemand, der eine heilbare Krankheit hat überhaupt den Wunsch nach sterben haben? Für mich fehlt dort die Logik.
Und was psychische Erkrankungen betrifft, denk ich kann man weder Kranktheit noch die Patienten über einen Kamm scheren. Sowas sollte man vll. von Fall zu Fall einzeln sehen.
Versteh mich hier jetzt nicht falsch: Wenn die Ärzte keine Chance mehr auf Heilung sehen und ein Patient äußert dann den Wunsch sich den Rest des Leidensweg zu ersparen, so bin ich der letzte, der diesem Patienten die Möglichkeit absprechen will. Aber was machst du mit Patienten, die bereits aufgegeben haben, obwohl noch eine Chance auf Heilung besteht? Dem Wunsch nach Selbsttötung nachkommen, obwohl dieser bei erfolgter Heilung nicht mehr da wäre? Also ich wüsste jetzt nicht so auf Anhieb, welches Recht ich hier gelten lassen sollte.
Nochmal kurz zur Demenz: Das mag bei einer primären Demenz wie Alzheimer noch ganz gut funktionieren, sofern diese nicht so rapide verläuft, dass dem Patienten kaum Zeit zum überlegen bleibt. Aber was ist bei sekundärer Demenz? Beispielsweise nach einem Autounfall. Hat der Patient dann seine tödliche Medikation zu sich zu nehmen, weil dieser es vor dem Unfall so wollte? Oder zählt dann der Zustand nach dem Unfall, wo der Patient nicht einmal mehr weiß, dass er jemals so einen Wunsch äußerte?
Wie du schon selbst geschrieben hast: Der Einzelfall muss betrachtet werden. Ich finde es echt nicht leicht hier eine sinnvolle gesetzliche Regelung zu finden. Vielleicht ist Belgien hier ja ein Vorbild. Kann sein, ich bin jedenfalls froh, dass ich nicht derjenige bin, der dies entscheiden muss. Und das obwohl ich der Sterbehilfe positiv gegenüber stehe.
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
Bei einer wie auch immer gearteten Selbsttötung ziehst du halt immer Unschuldige mit ins Boot, das kannst du gar nicht vermeiden. Eine unterstützte Selbsttötung ist hier keine Ausnahme, allerdings kann ich mir vorstellen, dass es aufgrund der längeren Betreuungszeit für die Angehörigen leichter zu verarbeiten ist, als wenn man seinen Angehörigen eines Tages am Dachbalken hängend vorfindet. In der Hinsicht hat die unterstützte Selbsttötung durchaus ihre Vorteile, das streite ich ja gar nicht ab. Es ist aber bitter notwendig, dass genauestens überprüft wird, ob eine unterstützte Selbsttötung im Einzelfall gerechtfertigt ist, oder nicht und da finde ich die Frage wo der freie Wille denn nun beginnt und wo er endet echt wichtig. Wie schon gesagt halte ich das bei psychischen Erkrankungen für gar nicht so leicht zu beantworten und würde (gemäß dem Fall ich sollte jetzt als Gesetzgeber entscheiden) auch lieber auf Nummer sicher gehen und hier eine wie auch immer geartete Sterbehilfe erst einmal ausschließen.
Was das mit der Patientenverfügung angeht:
Ganz so konsequent wird das in der Praxis aber auch nicht ausgeführt. Beispiel dafür die lebenserhaltende Maßnahmen nach einem Unfall: Es besteht ja schon ein Unterschied darin, ob darüber entschieden wird, ob bei jemandem lebenserhaltende Maßnahmen nach einem schweren Unfall mit Komafolge eingestellt werden sollen, oder ob der jenige nach seinem Unfall im Wachkoma liegt, oder sogar bei Bewusstsein ist, aber mit so schweren Hirnschäden lebt, dass er von einem Alzheimerpatienten im Spätstadium kaum mehr zu unterscheiden ist. Im Komafall ist dies moralisch ja noch relativ leicht zu entscheiden, beim Wachkomapatienten wird das schon schwerer und im letzten Fall würde dies bei konsequenter Verfolgung der Patientenverfügung bedeuten, man würde den Patienten bei vollem Bewusstsein verhungern bzw verdursten lassen. Mir ist jetzt kein Fall bekannt, wo dies genau so durchgeführt wurde. Wobei ich mal davon ausgehe, dass solche Fälle durch eine präzise Ausformulierung weitestgehend ausgeschlossen sein sollten.
Jetzt aber nochmal als Verständnissfrage: Ich lese jetzt aus deiner Argumentation zwar heraus, dass du der unterstützten Selbsttötung positiv gegenüber stehst, aber wie schaut das bei der aktiven Sterbehilfe aus, wenn also jemand gar nicht mehr in der Lage ist, die Selbsttötung auszuführen? Ich tendiere aus den von mir beschriebenen Stolpersteinen ja dafür, dass diese ausschließlich nur dann durchgeführt werden darf, wenn der Patient bei klarem Verstand und mit entsprechendem psychologischem Gutachten physisch nicht dazu in der Lage ist, sie selbstständig durchzuführen. Wie stehst du dazu?
Was das mit der Patientenverfügung angeht:
Ganz so konsequent wird das in der Praxis aber auch nicht ausgeführt. Beispiel dafür die lebenserhaltende Maßnahmen nach einem Unfall: Es besteht ja schon ein Unterschied darin, ob darüber entschieden wird, ob bei jemandem lebenserhaltende Maßnahmen nach einem schweren Unfall mit Komafolge eingestellt werden sollen, oder ob der jenige nach seinem Unfall im Wachkoma liegt, oder sogar bei Bewusstsein ist, aber mit so schweren Hirnschäden lebt, dass er von einem Alzheimerpatienten im Spätstadium kaum mehr zu unterscheiden ist. Im Komafall ist dies moralisch ja noch relativ leicht zu entscheiden, beim Wachkomapatienten wird das schon schwerer und im letzten Fall würde dies bei konsequenter Verfolgung der Patientenverfügung bedeuten, man würde den Patienten bei vollem Bewusstsein verhungern bzw verdursten lassen. Mir ist jetzt kein Fall bekannt, wo dies genau so durchgeführt wurde. Wobei ich mal davon ausgehe, dass solche Fälle durch eine präzise Ausformulierung weitestgehend ausgeschlossen sein sollten.
Jetzt aber nochmal als Verständnissfrage: Ich lese jetzt aus deiner Argumentation zwar heraus, dass du der unterstützten Selbsttötung positiv gegenüber stehst, aber wie schaut das bei der aktiven Sterbehilfe aus, wenn also jemand gar nicht mehr in der Lage ist, die Selbsttötung auszuführen? Ich tendiere aus den von mir beschriebenen Stolpersteinen ja dafür, dass diese ausschließlich nur dann durchgeführt werden darf, wenn der Patient bei klarem Verstand und mit entsprechendem psychologischem Gutachten physisch nicht dazu in der Lage ist, sie selbstständig durchzuführen. Wie stehst du dazu?
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
Nein! Wenn sich jemand still und leise auf dem Dachboden selbst weghängt, sich die Pulsader in der Badewanne öffnet oder sich mit Schlaftabletten vollstopft, dann ziehst du niemanden mit ins Boot. Natürlich sind das keine feine Arten, sich selbst aus dem Leben zu nehmen, aber immer noch schonender, als vor einen Zug oder vom Hochhaus auf eine belebte Strasse zu springen. Ich sehe die Angehörigen nicht als jemanden an, der mit der Selbsttötung mit ins Boot gezogen wird. In vielen Fällen deutet sich sowas an, wenn ein Lebenswille schwindet, man psychisch am Boden ist und man nichts positives mehr sieht. Wenn jemand mit einem Herzinfarkt plötzlich tot im Bett liegt, ist das in meinen Augen nichts anderes, als wenn sich jemand mit Schlaftabletten ums Leben gebracht hat. Plötzlich tot. Das ist ein Schock, so oder so.
Sterbehilfe, ob aktiv oder passiv gehört erlaubt mit eng gesteckten Grenzen. Aber was will man von einem christlich regierten Land erwarten... das sind unnütze Blockadehaltungen. Viele andere Länder haben uns wahnsinnig viel voraus... nur wir Deutschen sind selbst zu blöd von denen zu kopieren.
Nichts ist so, wie es scheint.
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Re: aktive Sterbehilfe / Beihilfe zur Selbsttötung
Da gehen unsere Ansichten aber auseinander.Phönix75 hat geschrieben: ↑Samstag 8. Juni 2019, 11:33Ich sehe die Angehörigen nicht als jemanden an, der mit der Selbsttötung mit ins Boot gezogen wird. In vielen Fällen deutet sich sowas an, wenn ein Lebenswille schwindet, man psychisch am Boden ist und man nichts positives mehr sieht. Wenn jemand mit einem Herzinfarkt plötzlich tot im Bett liegt, ist das in meinen Augen nichts anderes, als wenn sich jemand mit Schlaftabletten ums Leben gebracht hat. Plötzlich tot. Das ist ein Schock, so oder so.
Ich finde es besteht ein großer Unterschied, ob ich meinen Angehörigen an einem Strick baumelnd, mit aufgeschnitten Armen, oder der leeren Dose Tabletten am Nachttisch auffinden, oder ob dieser einfach nur so tot am Boden bzw im Bett liegt. Als Selbstmörder nehme ich es schließlich in Kauf, dass ich von meinen Angehörigen so aufgefunden werde, wie ich es halt werde. Das heißt ich handel hier mehr oder minder bewusst, um nicht zu sagen egozentrisch. Der Herzinfaktpatient überlegt sich hingegen nicht extra, dass es doch eine nette Stelle da vor dem Kamin wäre um sein Leben auszuhauchen. Der fällt um, so wie er umfällt ohne darauf Einfluss nehmen zu können. Also: Ja, für mich zieht ein Selbstmörder immer wen Unschuldiges mit ins Boot. Außer vielleicht der Auffinder ist gleichzeitig Auslöser für den Selbstmord. Aber das steht dann wieder auf einem anderen Blatt. Ansonsten besteht für mich da maximal ein nennenswerter Unterschied, wenn der Selbstmörder meint (wie im Flugzeugbeispiel) er müsste noch andere Leute mit in den Tod reißen. Das ist dann in meinen Augen das allerletzte.
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