Zwecks Rauchverbot...
Ich find das schon nich verkehrt, dass in Kneipen, Bars, ect. nich mehr geraucht werden darf...bzw. weiß ich gar nich wie das inzwischen geregelt ist, gibt ja die Möglichkeit auf Raucherbereiche. Wird bestimmt auch die ein oder andere Lokalität haben. Bzw. mir is sogar eine bekannt, die direkt von Außen als "Raucherkneipe" gekennzeichnet is.
Ich könnte mir vorstellen, würde es in dieser Sache kein gesetzliches Verbot geben, dann wäre der Großteil an Bars ect. für´s rauchen auch frei gegeben. Kein Wirt wäre so doof, das qualmen in seinem Lokal zu verbieten, wenn er nich muß. Könnten potenzielle Kunden wegfallen und zur Konkurenz gehen. So herrscht dort Gleichheit auf dem Markt.
Seh ich zumindest so, was das Thema betrifft.
Was Fanchens Frage betrifft...
Wie gesagt, ob es jetzt unbedingt ein Verbot sein muss weiß ich nicht, aber warum sollte das grundsätzlich schlecht sein?
Ich sehe es schon als einen Eingriff und würde mich bevormundet fühlen. Wenn ich meine Batterien starte, dann mit Rücksicht auf andere und wenn jeder so handel würde, wäre die Feinstaubbelastung und das ein oder andere leicht zu verstörende Tier, die einzige Sorge, die die Menschheit in diesem Thema hätte.
Und bevor jetzt die Frage aufkommt, warum so ein Unterschied zwischen Rauchverbot und Böllerverbot mache....meine Sichtweise is folgende.
In Kneipen ist man dem Qualm anderer ausgetzt - 365 Tage im Jahr durfte fröhlich vor sich hin geraucht werden. (365 Tage im Jahr standen Angestellte im Dunst.)
Aus der Sicht eines Asthmatikers kann ich sagen, die Lunge findet das nach paar Stunden nich mehr geil. Sicher hab ich die Wahl, nich in solche Lokale zu gehen. Würde aber bedeuten, wenn es kein striktes Verbot hier gäbe, ich würde kein Lokal mehr von Innen sehen können.
Was das Böllern betrifft, so kommt niemand zu schaden, wenn man damit sachgemäß umgeht. Ich setze niemanden bewusst einem Gesundheitsrisiko aus. (Die Flachzangen, die anderen Böller vor die Füße werfen schließe ich mal aus. Bei denen haut´s im Kopp nich hin, denen hätte man sowas erst gar nich verkaufen dürfen. Übrigends darf man im Handel frei darüber entscheiden, wem man das Zeug verkauft. Wenn ich der Meinung bin Kunde X ist dafür nich geeignet, kann ich den Verkauf an ihn verweigern.
) Dazu kommt, dass in Deustchland Feuerwerk nur an 3 Tagen im Jahr verkauft werden darf. Das bezieht sich auf den 29. / 30. / 31. Dezember...es sei denn einer der Tage is ein Sonntag, dann schon ab dem 28. Hier gibt es eigentlich schon eine gesetzliche Regelung. Warum man hier noch ein Verbot erlassen will, erschließt sich meiner Vorstellungskraft. Eigentlich totaler Stuß.
Den Unterschied sehe ich tatsächlich in der Dauer und darin, ob ich anderen bewusst etwas aussetze oder nicht.