(ii) the intent to spread fear among the population (which would generally entail the creation of public danger)
Gesellschaftliche Definitionen leben immer mit dem Mangel, daß sie an einen gesellschaftlichen Kontext und eine bestimmte Interpretation eines Begriffes gebunden sind, die sich im Verlauf der Zeit ändern können. Stellt sich mir die Frage, ob sich der Begriff »population« immer auf die Gesamtheit bezieht, oder ob man auch bestimmte Teile der Gesellschaft betrachten darf -- im vorliegenden Fall die Menschen jüdischen Glaubens. Gesellschaftliche Definitionen brauchen immer eine gewisse Dehnbarkeit und Flexibilität.
Andererseits sehe ich auch den wenig guten Trend in Politik und Presse, jegliche Straftat als Terrorismus zu bezeichnen, nur weil sie gezielt an Mitgliedern einer bestimmten Gruppe innerhalb der Gesellschaft verübt wurde. Das führt letztendlich zur Abwertung des Begriffs und einem Bezeichnungsnotstand für echten Terrorismus. Wenn man jeden tropfenden Wasserhahn in einem Kernkraftwerk schon als GAU, also Größten Anzunehmenden Unfall bezeichnet, dann fehlen einem halt die Worte, wenn der Reaktor wirklich einmal platzt.
Man soll Leuten nicht Boshaftigkeit unterstellen,
wenn man ihr Verhalten genau so gut durch Dummheit erklären kann.
(Hanlon's Razor)
Natürlich war es sein Ziel Angst in der Bevölkerung bzw. in diversen Bevölkerungsgruppen zu verbreiten! Schließlich hat er besondere Orte für seine Angriffe gewählt, die er verachtet. Sein Ziel war es den Besuchern dieser Orte Angst zu machen. Sein Ziel war außerdem noch extremer, als dass was er "erreicht" hat.
NSU war auch ganz eindeutig Terrorismus... und wenn man die Vorgehensweise und Unterstützerkreise bedenkt, kann und sollte man da auch von ner Organisation sprechen.
Mir kommen gerade noch 2 Gedanken bzw Fragen dazu in den Sinn?
Kann man eventuell auch von einer Organisation oder zumindest von sehr ähnlichem Gruppierungen sprechen, wenn die Täter/Terroristen zwar Einzeltäter sind, sie sich aber nach -von politischen Gruppen erstellten- Richtlinien richten, die explizit vorsehen allein zu handeln und sich nicht zu vernetzen?
Wenn mich nicht alles täuscht gibt es solche "Strategien" sowohl im Rechtsextremen als auch im Islamistischen bereich.
Und die Zweite:
Kann es sein dass man in der Medienberichterstattung in den USA, in fällen wie dem in Halle, eher nicht von Terrorismus, sonder von einer "Hate-Crime" gesprochen hätte? Gibt´s in Deutschland einen ähnlichen Begriff? (Edit:) Also, der so "markant" verwendet wird?
Zwecks dem "Gau oder dem Tropfen"... da muss ich erstmal drüber nachdenken...
In meinen Augen, ist gerade NSU ist ein Beispiel dafür, was kein Terrorismus ist.
Terrorismus läuft so:
1. Mord/Gewalt und daraus resultierend Mord/Gewaltandrohung
2. Bekennerschreiben mit politischen Forderungen
Weitermachen mit 1. bis die Forderungen aus 2. erfühlt sind.
Extinction Rebellion ist mehr Terrorismus, als die NSU je war.
Zu der Frage:
Kann man Einzeltäter zu einer Gruppe zu ordnen, wenn sie sich nach den Richtlinien einer Gruppe richten?
Nein. Sonst müssten sich einige Leute Taten zuschreiben lassen, welche sie nicht begangen haben.
Ein Beispiel wäre, wenn ich einen Menschen töte und sage ...
"XR hat gesagt, wir müssen weniger Menschen werden. Deswegen ist es gerechtfertigt."
So kann man jeder politische Bewegung mit Leichtigkeit Terrorismus anhängen.
Du möchtest doch auch nicht den Linken in diesem Land, die Schuld für die Gulags oder Mao geben ... oder doch?
Great minds discuss ideas;
average minds discuss events;
small minds discuss people.
Also das mit der NSU sehe ich ganz klar anders. Es gab ja sogar ein Bekennervideo usw.
Schattenwurf hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Oktober 2019, 13:52
Kann man Einzeltäter zu einer Gruppe zu ordnen, wenn sie sich nach den Richtlinien einer Gruppe richten?
Nein.
Der sogenannte IS wirbt aber teils direkt mit der Rolle des "Einsamen Wolfes" der sich nicht mit der restlichen Organisation Verbindet und Gewisse Nazi-Organisationen machen dies auch. Nach diesen Richtlinien hat der NSU auch gehandelt.
Wenn man das so sehen würde wie du, dann fehlt uns aber ganz eindeutig eine Definition für diese Art von politisch oder religiös motivierten Morden oder Straftaten. Sie werden ja nich weniger gefährlich oder bedrohlich, nur weil man sie nach irgendwelchen Definitionen (zumindest deiner Meinung nach) nicht dem Terrorismus zuordnen kann.
Schattenwurf hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Oktober 2019, 13:52
Du möchtest doch auch nicht den Linken in diesem Land, die Schuld für die Gulags oder Mao geben ... oder doch?
Ich spreche so gut wie nie von DEN Linken oder DEN Rechten oder DEN Feministinnen, ich versuche da immer zu differenzieren und erkenne die Unterschiede an. Und ich bin durchaus der Meinung, dass einige Linke bzw. Kommunsiten absolut diktatorische Denkmuster inne haben, die zu neuen Gulags, Mauern und Gewalt führen würden.
Linksextreme sind hier aber nich das Thema... das können wir in nem anderen Thema besprechen.
Welche Motivation mag jemand haben, der faschistischen Terror verharmlost und sich dadurch an der faschistischen Strategie der Vergiftung jeglichen Diskurses beteiligt?
Eigentlich ist es mir §$%&==)(/egal, aber da ich keiner Form von Trolling Vorschub leisten möchte und mich dementsprechend nicht auf Provokationen und daraus resultierende Scheindiskussionn einlasse, möchte ich Fanchen oder Arthur bitten, den Thread dicht zu machen.
Es sei hinzugefügt, daß die einzige, in Deutschland gültige Definition, von Terrorismus die Folgende ist:
§ 129a
Bildung terroristischer Vereinigungen
(1) Wer eine Vereinigung (§ 129 Absatz 2) gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. Mord (§ 211) oder Totschlag (§ 212) oder Völkermord (§ 6 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 des Völkerstrafgesetzbuches) oder Kriegsverbrechen (§§ 8, 9, 10, 11 oder § 12 des Völkerstrafgesetzbuches) oder
2. Straftaten gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind,
1. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 bezeichneten Art, zuzufügen,
2. Straftaten nach den §§ 303b, 305, 305a oder gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 313, 314 oder 315 Abs. 1, 3 oder 4, des § 316b Abs. 1 oder 3 oder des § 316c Abs. 1 bis 3 oder des § 317 Abs. 1,
3. Straftaten gegen die Umwelt in den Fällen des § 330a Abs. 1 bis 3,
4. Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3, § 20 Abs. 1 oder 2, § 20a Abs. 1 bis 3, § 19 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 Nr. 2, § 20 Abs. 1 oder 2 oder § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, oder nach § 22a Abs. 1 bis 3 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen oder
5. Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3 des Waffengesetzes
zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, wenn eine der in den Nummern 1 bis 5 bezeichneten Taten bestimmt ist, die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und durch die Art ihrer Begehung oder ihre Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen kann.
(3) Sind die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet, eine der in Absatz 1 und 2 bezeichneten Straftaten anzudrohen, ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(4) Gehört der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern, so ist in den Fällen der Absätze 1 und 2 auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(5) 1Wer eine in Absatz 1, 2 oder Absatz 3 bezeichnete Vereinigung unterstützt, wird in den Fällen der Absätze 1 und 2 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in den Fällen des Absatzes 3 mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 2Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer wirbt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, in den Fällen der Absätze 1, 2, 3 und 5 die Strafe nach seinem Ermessen (§ 49 Abs. 2) mildern.
(7) § 129 Absatz 7 gilt entsprechend.
(8) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten kann das Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, und die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, aberkennen (§ 45 Abs. 2).
(9) In den Fällen der Absätze 1, 2, 4 und 5 kann das Gericht Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1).
Fassung aufgrund des Vierundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2440), in Kraft getreten am 22.07.2017
Holla... nur weil Elric sich nicht an dieser Diskussion beteiligen möchte, soll sie zwangsweise beendet werden.... o.O?!?
Der zitierte Paragraph des deutschen Strafrechts bezieht sich dummerweise eben nur auf die Bildung terroristischer Vereinigungen. Einzeltäter können keine Vereinigung bilden. Da gehören mindestens zwei dazu. Und genau dies stellt die deutschen Strafverfolgungsbehörden bei einer Tat wie in Halle vor das Problem: Hat der Typ von sich aus alleine gehandelt? Oder hatte er Unterstützer? Nur im letzteren Falle kann nach Recht und Gesetz eine terroristische Vereinigung zu Gange gewesen sein.
Aber Recht und Gesetz sind nicht die einzigen Maßstäbe, die für eine Gesellschaft relevant sind. Stellt sich meiner Meinung nach schon die berechtigte Frage, ob es sich bei jemandem, der aus alleinigem Antrieb mit Waffengewalt auf andere Leute losgeht, ein Terrorist sein kann oder eben nicht. Das ist meiner Meinung nach mehr als nur eine rein strafrechtliche Angelegenheit, sondern auch eine Frage, der sich die Gesellschaft stellen muß -- um notfalls eben das Strafrecht entsprechend anzupassen.
Den Sprung von antisemitisch motivierten Morden zu faschistischem Terror halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für sehr gewagt. Mag sein, daß es sich um solchen gehandelt hat. Mag aber auch nicht sein. Die Ermittlungen werden es zeigen müssen.
Man soll Leuten nicht Boshaftigkeit unterstellen,
wenn man ihr Verhalten genau so gut durch Dummheit erklären kann.
(Hanlon's Razor)
@Elric
Ich kann dein Anliegen nachvollziehen, fände es allerdings übertrieben das Thema jetzt ganz und gar zu sperren, die Meinungsfreiheit muss auch gewährleistet sein.
Allerdings möchte ich eine Sache klar stellen:
Aussagen wie:
Schattenwurf hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Oktober 2019, 13:52
Extinction Rebellion ist mehr Terrorismus, als die NSU je war.
Sind in Zukunft zu unterlassen, da sie den Mordopfern und ihren Hinterbliebenen gegenüber beleidigend und extrem respektlos sind.
Des weiteren setzt es zivilen Ungehorsam mit Mord gleich. Es geht nicht darum das Extinction Rebellion nicht kritisiert werden soll(!) Es geht um die Verhältnissmäßigkeit und um die respektlose Formulierung, die vor allem eins beinhaltet, den möglichst großen Trigger-Moment.
Aussagen die so formuliert sind, dass sie weniger Inhalt als Provokation beinhalten und deshalb auch beleidigend sind, werde ich deshalb in Zukunft entfernen!
Also bedenke dies bitte in Zukunft, bevor du schreibst @Schattenwurf
Achtet bitte alle darauf euch so auszudrücken, das ihr eure Meinung oder Gedanken ausdrückt, ohne ständig in den Fettnapf zu stampfen.
Schattenwurf hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Oktober 2019, 13:52
In meinen Augen, ist gerade NSU ist ein Beispiel dafür, was kein Terrorismus ist.
Ich habe mich darauf bezogen und tatsächlich hat es mich, gelinde gesagt, gewundert, daß dergleichen hier unwidersprochen stehen bleibt...
...uuups, da war Arthur schneller als ich.
Bloody Arthur hat geschrieben: ↑Sonntag 20. Oktober 2019, 19:32
@Elric
Ich kann dein Anliegen nachvollziehen, fände es allerdings übertrieben das Thema jetzt ganz und gar zu sperren, die Meinungsfreiheit muss auch gewährleistet sein.
Geht für mich in Ordnung, grade weil du auch deutlich gemacht hast, wo die Meinungsfreiheit endet
Zuletzt geändert von Elric am Sonntag 20. Oktober 2019, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.
@Elric: Dann zitiere in Zukunft doch bitte, worauf Du Dich beziehst -- einfach nur für mein Verständnis. Danke.
Daß noch niemand Schattenwurfs Vergleich zwischen Extinction Rebellion und NSU widersprochen hat, mag auch daran liegen, daß noch niemand diese Diskussion bis zu besagtem Beitrag gelesen und geistig verdaut hatte. Die Art und Weise, wie Freund Schattenwurf hier seine Beiträge formuliert, lädt nicht immer zur postwendenden Antwort ein. Da muß man ab und zu erst die Tastatur abkühlen lassen....
Immerhin hat Schattenwurf seine Definition von Terrorismus dargelegt, nach welcher er den NSU nicht für Terroristen hält, Extinction Rebellion jedoch schon. Daran kann man ihn dann gleich aufhängen: Der NSU erfüllt seine beiden Punkte, während es Extinction Rebellion nicht tut. Seine Behauptung ist also nicht nur den Mordopfern gegenüber respektlos, sondern auch nach seiner eigenen Definition von Terror falsch.
Man soll Leuten nicht Boshaftigkeit unterstellen,
wenn man ihr Verhalten genau so gut durch Dummheit erklären kann.
(Hanlon's Razor)